Brüssel – Voraussetzung für eine faire und wirksame Regulierung derTelekommunikationsmärkte im Interesse eines echten Wettbewerbs und zum Nutzen der Verbraucher sind effizient arbeitende nationaleTelekom-Regulierungsbehörden. Aus diesem Grund wurden im EU-Telekommunikationsrecht Standards und Befugnisse für die nationalen Behörden festgelegt, die regulatorische Aufgaben in diesem Sektor wahrnehmen, unabhängig davon, ob diese Funktionen von einer eigens eingerichteten Regulierungsbehörde oder (wie in einigen Ländern noch der Fall) von einem Ministerium wahrgenommen werden. Um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen, hat die Europäische Kommission drei neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Lettland, Litauen und Schweden eingeleitet.
„Die nationalen Regulierungsbehörden sind das Rückgrat des EU-Telekommunikationsrechts und Voraussetzung für eine faire Regulierung unseres Binnenmarkts der Telekommunikation”, so EU-Kommissarin Viviane Reding. „Der im EU-Telekommunikationsrecht verankerte Grundsatz der Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden beinhaltet das Gebot der strukturellen Trennung, das es staatlichen Stellen mit hoheitlichen Aufgaben im Telekommunikationssektor untersagt, im Zusammenhang mit Eigentum und Kontrolle von staatlichen Telekommunikationsunternehmentätig zu werden. Ich fordere daher Lettland und Litauen dazu auf sicherzustellen, dass ihre nationalen Ministerien bei der Wahrnehmung regulatorischer Aufgaben den Grundsatz der Unabhängigkeit uneingeschränkt wahren. Darüber hinaus muss Schweden dafür sorgen, dass seine nationale Regulierungsbehörde mit sämtlichen Befugnissen ausgestattet wird, um Fragen des Zugangs und der Zusammenschaltung regeln zu können.
Die Kommission hat am 18. September beschlossen, sowohl Lettland als auch Litauen ein förmliches Aufforderungsschreiben zukommen zu lassen, der erste Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens, da deren jeweils für den Telekommunikationssektor zuständigen Ministerien Aufgaben nationaler Regulierungsbehörden – wie Nummerierung, Frequenzverwaltung und Universaldienst – wahrnehmen und gleichzeitig im staatlichen Auftrag Tätigkeiten im Zusammenhang mit Eigentum und Kontrolle (‚operative Tätigkeiten’) bei einigen staatlichen Telekommunikationsunternehmen ausüben. Diese fehlende strukturelle Trennung könnte deren Unparteilichkeit bei Regulierungsentscheidungen beeinflussen. Der Europäische Gerichtshof hat in einem jüngst erlassenen Urteil (am 6. März 2008 gegen Spanien) festgestellt, dass in den Fällen, in denen Ministerien regulatorische Aufgaben wahrnehmen, die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass diese Behörden nicht in solche „operativen Tätigkeiten“ eingebunden sind.
Auch an Schweden übermittelt die Kommission ein förmliches Aufforderungsschreiben, da das nationale Telekommunikationsrecht in seiner Auslegung durch schwedische Gerichte die Befugnisse der schwedischen Regulierungsbehörde (ein vom Ministerium unabhängiges Amt) bei bestimmten Streitfällen einschränkt, bei denen es um die Zusammenschaltungsvereinbarungen zwischenTelekombetreibern geht.
Eine detaillierte Übersicht über den Stand der Vertragsverletzungsverfahren findet sich auf der Website zum Thema Umsetzung und Durchsetzung der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien.
Unabhängigkeit und Effizienz der Telekom-Regulierungsbehörden
Bild: EU-Kommissarin Viviane Reding
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