Plant Litauen ein neues Kernkraftwerk, können sich auch Österreicher an der Umwelt-verträglichkeitsprüfung beteiligen – was sie in der Praxis nicht tun.
Wien/Linz – Der geplante Neubau eines Kernkraftwerk in Litauen scheint die Wiener und Wienerinnen nicht sonderlich zu irritieren. Bei der MA22 (Umweltschutz) sind bisher noch keine schriftlichen Beeinspruchungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingelangt. “Die Frist läuft ja noch bis 10. Oktober”, sagt Gabriela Forchtner von der MA22. Erfahrungsgemäß kämen die Einwendungen immer erst knapp vor Ende der Frist. Außerdem gelte: Je näher ein AKW geografisch liegt, umso mehr Stellungnahmen werden abgegeben.
UVP für Mochovce
Im Fall des slowakischen AKWs Mochovce werden es sicher etliche Proteststimmen mehr werden. Wie am Dienstag bekannt wurde, soll die Slowakei entgegen ihrer bisheriger Weigerung nun zugestimmt haben, doch eine volle UVP für den Ausbau der Blöcke 3 und 4 durchführen lassen. Aus dem Umweltministerium hieß es, über die Zugeständnisse der Slowakei sei offiziell noch nichts bekannt.
Die Espoo-Konvention regelt seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1997 UVPs im grenzüberschreitenden Rahmen. Wenn die Errichtung von Industrieanlagen oder Infrastrukturmaßnahmen auch auf die umliegenden Länder Umweltauswirkungen haben könnten, können sich Regierungen, Behörden, aber auch die Bürger der Nachbarstaaten an der UVP beteiligen.
Manchmal tun sie dies in Scharen. Bei den grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeits-Prüfungen zu Temelín-Block 1 und 2 wurden im Jahr 2000 in Oberösterreich die Landes-Räume zu knapp. Man lagerte damals die größte UVP der oberösterreichischen Geschichte kurzerhand ins Design-Center aus, über 10.000 Menschen reichten Stellungnahmen ein.
Doch nach welchen Kriterien wird entschieden, ob sich Österreich an einer grenzüberschreitenden UVP bei AKW-Neubauten beteiligt? Der zentrale Begriff ist dabei “Betroffenheit”. “Österreich hat von Anfang an darauf bestanden, dass auch mögliche schwere Unfälle Teil einer UVP sein sollten”, sagt Andreas Molin, der Leiter der Abteilung für Nuklearkoordination im Umweltministerium.
“Wenn nach menschlichem Ermessen nicht ausgeschlossen werden könne, dass bei einer Freisetzung von Radioaktivität Österreich betroffen wäre, beteiligen wir uns”, schildert Molin. Das sei im Fall des geplanten litauischen Kernkraftwerks der Fall gewesen, genauso wie beim Ausbau eines finnischen Reaktors. Wie groß die Entfernung des Kraftwerks sein müsste, damit für Österreich keine Betroffenheit mehr bestünde? Molin: “An einem AKW-Projekt in der West-Ukraine würden wir uns sicher auch noch beteiligen.”
Bettina Fernsebner-Kokert, Markus Rohrhofer
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